Der Verein eines Spielers bezieht sich auf den Verein, für den der Spieler zum angegebenen Datum spielberechtigt ist. Leihgeschäfte zählen zu diesem Zweck, es sei denn, ein Spieler wechselt zu einem neuen Verein und wird sofort ausgeliehen. In diesem Fall rechnen wir auf den Verein ab, der den Spieler dauerhaft unter Vertrag genommen hat.
Vorab vereinbarte Verträge mit einem zukünftigen Anfangsdatum werden ignoriert, weil der Spieler noch nicht berechtigt ist, für den neuen Verein zu spielen.