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Regel 4 Abzüge

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Regel 4 Abzüge

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Startverzicht mit Ausnahme von Langzeitwetten (Antepost)

Wird ein Pferd zurückgezogen, bevor es in die Startaufstellung (starters orders) aufgenommen wird, oder offiziell vom Startrennrichter nicht als Teilnehmer gewertet, so wird der Einsatz auf das zurückgezogene Pferd zurückerstattet. Erfolgreiche Wetten unterliegen Quotenkürzungen gemäß Regel 4 (Abzüge). Die Höhe der Quotenkürzungen richtet sich nach der Quote des zurückgezogenen Pferdes zum Zeitpunkt des Rückzuges und wird nach folgendem Schema berechnet:

Abzugstabelle bei Startverzicht mit Ausnahme von Langzeitwetten (Antepost) - Pence im £

Abzugstabelle gem. Regel 4

Zurückgezogene Pferde

Bei einem Pferd, das bei einer Quote zwischen 10/1 und 14/1 aus der Startaufstellung genommen wird, zieht der Buchmacher gewöhnlich £0,05 pro £ vom Gewinnbetrag ab. bet365 nimmt jetzt beim ersten Rückzug dieser Art keine Abzüge mehr vor.

Werden zwei oder mehr Pferde zurückgezogen, bevor diese in die Startaufstellung aufgenommen (starters orders) werden konnten, werden insgesamt nicht mehr als £0,90 pro £1 abgezogen.

Wird ein Pferd zurückgezogen und eine neue Wettmöglichkeit festgesetzt, gelten für sämtliche Wetten, die zur alten Rennbahnquote platziert wurden, die oben aufgeführten Quotenkürzungen. Falls nach der Festsetzung der neuen Wettmöglichkeit ein weiteres Pferd zurückgezogen wird, unterliegen Wetten, die zur ursprünglichen Rennbahnquote platziert wurden, weiteren Quotenkürzungen, die sich nach der ursprünglichen Quote des zurückgezogenen Pferdes richten. Wetten, die auf die neue Wettmöglichkeit platziert wurden, unterliegen einer Quotenkürzung gemäß der aktuellen Quote.

Nichtstarter

Die obige Tabelle gilt auch bei Nichtstartern in Rennen mit frühen Quoten und wird zudem für andere Veranstaltungen verwendet, bei denen gesondert auf Abzüge entsprechend der Regel 4 (Abzüge) hingewiesen wird.

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